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alliance earth IGO
United Nation of Human and Earth
alliance earth ist eine rechtsfähige Intergovernmental Organization (IGO) und eine völkerrechtliche Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Die Organisation wurde im Jahre 2012 von 256 Menschen gegründet. Heute zählen Menschen aus über 50 Nationen zu unseren Mitgliedern. Die Organisation vereint den weltlichen und den spirituellen Bereich. Durch ihren Rechtsstand als IGO und gleichzeitig als völkerrechtliche KdöR im Bereich des Religionsverfassungsrechts, verwaltet sie eigene Staatsangehörigkeiten und die dazugehörigen Gebietsrechte, besitzt eine eigenständige und unantastbare Verwaltung und ist grundgesetzberechtigt, aber nicht grundgesetzverpflichtet. Sie erlässt für ihre Mitglieder eigene Gesetze, auf der Grundlage ihrer Verfassung, die als Manifest veröffentlicht ist. Jede Kultur ist wertvoll. Machen wir uns auf den Weg, die Errungenschaften der Völker in einer multipolaren Welt zu erhalten. Das ist unsere Aufgabe. Mache es auch zu DEINER Aufgabe. Das gemeinsame Ziel ist eine weltweite Gemeinschaft in gegenseitigem Respekt, Frieden und Gerechtigkeit zwischen den Nationen, nach den Regeln des "Überpositiven Rechts".
Manifest, Leitsatz 7. Rechtsstand - Ziffer 24. alliance earth ist eine Intergovernmental Organization (IGO)
alliance earth erfüllt alle Kriterien, um eine rechtsfähige und eintragbare IGO nach internationalen Vorschriften zu sein. alliance earth hat ein klares nationales und internationales Aufgabengebiet, ist in mehr als drei Ländern tätig und hat erheblich mehr als drei Mitgliedern aus unterschiedlichen Staaten. Des Weiteren vertritt alliance earth mehr als drei andere Völkerrechtssubjekte. Auszug aus den Vorschriften von Union of International Associations: "Die Union of International Associations in Brüssel nimmt nur solche Organisationen als internationale Organisationen auf, wenn sie mindestens aus drei Staaten bestehen oder ein internationales Aufgabengebiet und Mitglieder aus drei Staaten haben bzw. in mindestens drei Ländern tätig sind."
Ziffer 24.1 Entsprechend unserem Manifest Leitsatz 6, Ziffern 18 wird hiermit festgestellt: Das führende Völkerrechtssubjekt, in der Verbindung der zusammengeschlossenen Völkerrechtssubjekte, ist alliance-earth.com United Nation of Human and Earth. Die Organisation vertritt alle deutschen Völkerrechtssubjekte in ihrem Rechts- und Gebietsstand vor dem Ausbruch des ersten Weltkrieges am 28. Juli 1914. Die direkten Nachfahren der damaligen Staatsangehörigen, der insgesamt 26 Bundesstaaten, besitzen über ihre, durch die Eltern und Großeltern unauslöschlichen vererbten Staatsangehörigkeiten, die bis zu dem vorgenannten Datum angewandtes und danach nicht erloschenes, sondern lediglich überlagertes Recht sind, so lange sämtliche Gebietsrechte, bis sie ihren Willen zum Verzicht selbst, im Wissen der rechtlichen und geschichtlichen Zusammenhänge, erklärt haben. Noch einmal gesichert wurden diese Rechte durch die Verfassunggebende Versammlung vom 1. November 2014, wie die Gründung des Bundesstaat Deutschland am 15. Oktober 2015, die während der Versammlung durch nachweislich berechtige Nachkommen der damaligen Staatsangehörigen legitimiert wurde. Diese Versammlung wurde zum 31. Dezember 2022 mit ihrem rechtsfähigen Ergebnis abschließend beendet.
Ziffer 24.2 Alle registrierten Mitglieder erhalten somit nach den internationalen Vorschriften der UN-Menschenrechtskonvention Artikel 15, die Staatsangehörigkeit Deutschland, nach deren Statuten jeder Mensch ein Recht auf eine Staatsangehörigkeit seiner Wahl hat oder auf die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Heimatstaates.
Ziffer 24.3 Unabhängig und unbeschadet von dem vorgenannten Status, können alle Mitglieder auch die Mitgliedschaft im vereinigten Wirtschaftsgebiet gemäß Art. 133 GG annehmen, um dort vertragliche Vereinbarungen für ihre alltäglichen Bedürfnisse und Erledigungen einzugehen. Die internationalen Vorschriften fließen über Art. 25 GG in deutsches Recht ein, besitzen einen höheren Rang und stehen somit den Gesetzen vor.
Ziffer 24.4 Ergänzt werden die Vorschriften durch die gesetzliche Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juni 2024.
Auszug: "Doppelte Staatsangehörigkeit durch Geburt: Wer durch Geburt eine ausländische und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besaß aus deutscher Sicht - früher wie heute - schon automatisch beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass es einer besonderen Genehmigung dazu bedurft hätte. Betroffene Personen mussten sich aus deutscher Sicht in diesem Fall - zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten erworben durch Geburt - auch später nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden."
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